[et_pb_section bb_built=“1″][et_pb_row background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ background_size=“initial“][et_pb_column type=“1_2″][et_pb_code _builder_version=“3.17.3″ text_orientation=“left“][toc][/et_pb_code][/et_pb_column][et_pb_column type=“1_2″][et_pb_code _builder_version=“3.17.3″ text_orientation=“right“]27. Feb 2019 @ 15:49[/et_pb_code][/et_pb_column][/et_pb_row][et_pb_row background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ background_size=“initial“][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_divider _builder_version=“3.17.3″ height=“0px“ /][/et_pb_column][/et_pb_row][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text]

 

Fachartikel zum kanadischen Recht

Auf unserer Übersichtsseite der Fachartikel finden Sie die aktuellsten Fachartikel zum kanadischen Recht auf www.kanadischesrecht.de kurz angerissen. Um die jeweiligen Artikel und Inhaltsverzeichnisse aufzurufen, klicken Sie bitte auf die jeweiligen Links „Artikel weiterlesen“ unter dem jeweiligen Artikel:

 


 

Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der EU

 

Dr. Günter KnorrÜbersetzung / Redaktion: Dr. Günter Knorr
KNORR Rechtsanwälte AG
München und Ulm, Deutschland
E-Mail: guenter.knorr@kanadischesrecht.de

 

Für diesen Überblick lag der Text des Abkommens, soweit ausgehandelt, nicht vor. Er basiert auf einem Text, den die kanadische Regierung dem dortigen Unterhaus vorgelegt hat. Er hat eine rein kanadische Sicht, ist aber das konkreteste Dokument, das soweit ersichtlich, über das Abkommen verfügbar ist.

Dies Dokument fasst die wichtigsten Ergebnisse des umfassendem Wirtschafts-und Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU vom 18. Oktober 2013 zusammen.

 

 


 

Geschäftsbetrieb in Kanada – die rechtlichen Rahmenbedingungen

 

Dr. Günter KnorrAutor: Dr. Günter Knorr
KNORR Rechtsanwälte AG
München und Ulm, Deutschland
E-Mail: guenter.knorr@kanadischesrecht.de

 

Kanada ist ein Flächenstaat, dessen Territorium um 28-mal grösser ist als das der Bundesrepublik Deutschland. Es hat aber nur ca. 35 Millionen Einwohner und damit nicht einmal die Hälfte der ca. 82 Millionen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland. Diese Einwohner leben überwiegend in einem schmalen Gürtel direkt oberhalb der Grenze zum südlichen Nachbarland. Der Norden des Landes ist klimatisch bedingt – noch – sehr dünn besiedelt. In den bewohnbaren Regionen gab es wie auch im Rest von Nordamerika eine gemischte Bevölkerung, bevor die Europäer eintrafen und die Vorstellung von einer sehr schwachen Besiedlung vor Ankunft der Europäer ist nach jüngeren geschichtlichen Erkenntnissen wohl unzutreffend. In Nord- wie in Südamerika gab es Hochkulturen, gegenüber denen ein Anspruch europäischer Überlegenheit wohl scheitern müsste…

 

 


 

Das kanadische Erbrecht im Überblick

 

Luise BauerTaya TalukdarNadja Sonnentag

Autor: Rechtsanwältin Nadja Sonnentag
KNORR Rechtsanwälte AG
München und Ulm, Deutschland
E-Mail: nadja.sonnentag@kanadischesrecht.de
 
Co-Autoren:
RAin Taya Talukdar, LETTE LLP | Toronto
& RAin Luise Bauer, LETTE & Associés S.E.N.C.R.L. | Montreal

 

Das Erbrecht ist in Kanada nicht bundeseinheitlich geregelt. Maßgebend sind grundsätzlich – ausgenommen von Grundvermögen – die Regelungen der jeweiligen Provinz, in der der verstorbene Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Die erbrechtlichen Regelungen der Provinzen unterscheiden sich aber nicht grundlegend voneinander. Hier soll nur ein grober Überblick gegeben werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die folgende Darstellung behandelt schwerpunktmäßig das Erbrecht in Ontario und Québec…

 

 


 

Das kanadische Immobilienrecht im Überblick

 
Autoren: Rechtsanwälte Barry Webster & Esther Krauze
Toronto und Montréal, Kanada

 

Jede Provinz Kanadas hat ihr eigenes System für die Registrierung von Liegenschaftsrechten. In Ontario liegen die Wurzeln der rechtlichen Grundprinzipien in Immobilienangelegenheiten im englischen Common Law, wobei die Krone alles Land besaß, es jedoch anderen im Austausch gegen Dienstleistungen zur Verfügung stellte. Nach Common Law ist es möglich, dass verschiedene Personen unterschiedliche Rechte am selben Grundstück haben. So kann beispielsweise eine Person das Recht am „freien Grundbesitz“ (“fee simple”) an einem Grundstück halten, jedoch eine andere Person eine Verfügungsberechtigung („leasehold“). Der freie Grundbesitz entspricht dem vollständigen Eigentumsrecht, das bestimmten Rechten, welche die Krone an einem solchen Grundstück behält (z.B. Abbaurechte), unterliegt. Die Verfügungsberechtigung erlaubt, das Grundstück für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Weitere, nach Common Law anerkannte Rechte oder Interessen, die eine Person an einem Grundstück halten kann, sind Grundpfandrechte (z.B. Hypotheken oder Sicherungsrechte), Dienstbarkeiten, Wegerechte und restriktive Bedingungen…

 

 


 

Das Produkthaftungsrecht in Kanada

 
Autor: Kevin A. Johnson

 

Das Produkthaftungsrecht gehört in Kanadas föderalistischem System überwiegend in den Kompetenzbereich der einzelnen Provinzen. Dabei bleiben bestimmte Aspekte jedoch der bundesstaatlichen Zuständigkeit vorbehalten. Die Umsetzung und Anwendung der jeweiligen Gesetzgebung zum Produkthaftungsrecht innerhalb der kanadischen Common-Law-Provinzen (neun von zehn der Provinzen Kanadas) ähnelt sich dabei jedoch sehr. Auch wenn in Québec, der einzigen zivilrechtlichen Provinz Kanadas, unterschiedliche rechtliche Ansätze existieren, so sind diese den rechtlichen Regelungen der Schwester-provinzen mit anglo-amerikanischer Rechtstradition doch sehr ähnlich. Als stellvertretendes Beispiel für die übrigen Provinzen wird sich dieser Artikel mit dem Produkthaftungsrecht in der Common-Law-Provinz Ontario beschäftigen. In Ontario lassen sich Ansprüche im Produkthaftungsrecht hauptsächlich auf der Basis von drei rechtlichen Grundlagen herleiten: aus gesetzlichen Verpflichtungen im Produkthaftungsrecht, aus Vertragsrecht und aus deliktischer Haftung („tort“)…

 

 


 

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